Was ist Verhaltenstherapie?

Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Therapieverfahren, das von den Krankenkassen zur Behandlung psychischer Erkrankungen zugelassen ist (sog. Richtlinienverfahren). Es wird auf ein transparentes Arbeitsverhältnis zwischen Patient/in und Therapeut/in wert gelegt, gemeinsam wird offen an einer bestimmten Problematik gearbeitet und nach Lösungsstrategien gesucht. Verhaltenstherapie soll Hilfe zur Selbsthilfe bieten, sodass man am Ende der Therapie in der Lage ist, von sich aus Strategien selbständig anzuwenden und aus alten „Teufelskreisen“ herauszukommen. Zu Beginn der Therapie werden gemeinsam Behandlungsziele sowie ein Behandlungsplan erstellt. Je nach Verlauf der Therapie können Ziele hinzukommen oder neu angepasst werden. Ein wichtiger Bestandteil der Verhaltenstherapie sind praktische Übungen, „Hausaufgaben“ , welche von der/dem Patienten/in selbst zwischen den Sitzungen durchgeführt werden, und bei der Umsetzung der besprochenen Strategien im Alltag helfen sollen. Die Therapie wird zudem evaluiert, d.h. zum Beginn, am Ende und ggf. auch während der laufenden Therapie werden Symptome mittels Fragebögen erhoben.

 

Wie lange dauert eine Verhaltenstherapie?

 Eine Sitzung dauert 50 Minuten und sollte einmal pro Woche stattfinden (ausgenommen Urlaub/ Krankheit).

 Je nach Diagnose und Schweregrad der Symptomatik kann eine Kurzzeittherapie (maximal möglich 24 Sitzungen, gegliedert in 2 Blöcke á 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (maximal möglich 60 bzw. 80 Sitzungen) beantragt werden. Die Beantragung der Langzeittherapie ist gutachterpflichtig, d.h. der/ die Therapeut/in schreibt einen ausführlichen Antrag (anonymisiert in einem verschlossenen Umschlag), der von der zuständigen Krankenkasse an einen Gutachter weitergeleitet wird. Dieser entscheidet, ob bzw. in welchem Umfang die Therapie genehmigt werden soll.